FAQ
Häufig gestellte Fragen
Die möglichen Preisträger*innen haben sich – durch Projekte, Initiativen oder in anderer geeigneter Weise – gegen Antisemitismus und/oder für die Aufklärung über den Holocaust verdient gemacht, weil sie z.B.:
- das Wissen über den Holocaust aktiv vermitteln, stärken und verbreiten;
- das Bewusstsein in der Gesellschaft für die Gefahren des Antisemitismus in der Gegenwart stärken;
- das Verständnis für die Funktionsweisen und Folgen des Antisemitismus schärfen und dadurch eine demokratische Alltagskultur stärken;
- in vorbildlicher Weise Zivilcourage zeigen und damit den Wert und die Bedeutung des Engagements jedes und jeder Einzelnen unterstreichen;
- sich für Maßnahmen einsetzen, welche Antisemitismus und Relativierungen des Holocausts in all seinen Formen entgegenwirken;
- Verständnis und Sensibilität schaffen, wo eine kritische Haltung zum Antisemitismus besonders gefördert werden soll;
- zur Entwicklung eines gemeinsamen Bewusstseins gegen Antisemitismus beitragen;
- zu einer innovativen, nachhaltigen und der Aufklärung verpflichteten Gedenkkultur beitragen.
Besonders berücksichtigt werden Projekte, Initiativen und Verdienste, die neue Impulse und Akzente setzen, die besonderen Vorbildcharakter haben und geeignet erscheinen, nachhaltig für Gegenwart und Zukunft zu wirken.
Ja. Personen oder Personengruppen können sich selbst für den Simon-Wiesenthal-Preis bewerben (Eigenbewerbung) oder vorgeschlagen werden (Vorschlag).
Ja. Teilnahmeberechtigt sind beispielsweise auch Organisationen der Zivilgesellschaft wie Vereine, Verbände, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung; Interessensgruppen, regionale Zusammenschlüsse wie Örtliche Vereine und Verbände, also Organisationen, die aus der Mitte und von der Basis der Gesellschaft her entstehen; Menschenrechtsorganisationen; nichtstaatliche Organisationen; Wohlfahrtseinrichtungen, Kulturorganisationen, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen; Jugendorganisationen, Familienverbände, Studierende und Studierendengruppen, Lehrlinge und Lehrlingsgruppen sowie Jugend- und Schüler*innengruppen.
Ja. Für den Simon-Wiesenthal-Preis können Einzelpersonen und Personengruppen aus der Zivilgesellschaft aus dem In- und Ausland, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, vorgeschlagen werden oder sich bewerben.
Das Kuratorium entscheidet auf Grundlage des Vorschlags der Simon-Wiesenthal-Preis-Jury über die Preisträger*innen.
Die Auswertung der Bewerbungen erfolgt durch die Simon-Wiesenthal-Preis-Jury anhand der Bewerbungsunterlagen und gemäß der vom Kuratorium erlassenen Geschäftsordnung.
Die Simon-Wiesenthal-Preis-Jury wertet die Bewerbungen ausschließlich anhand der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Informationen aus und unterbreitet dem Kuratorium innerhalb von vier Wochen einen begründeten schriftlichen Vorschlag für die Preisträger*innen. Der Vorschlag kann bis zu fünf Kandidat*innen sowie eine Reihung derselben enthalten.
Der Simon-Wiesenthal-Preis ist jährlich mit insgesamt 30.000 € dotiert und wird in 2 Kategorien vergeben:
- zivilgesellschaftliches Engagement gegen Antisemitismus (7.500 €)
- zivilgesellschaftliches Engagement für die Aufklärung über den Holocaust (7.500 €)
Darüber hinaus wird ein Hauptpreis als Auszeichnung für besonderes zivilgesellschaftliches Engagement gegen Antisemitismus und/oder für die Aufklärung über den Holocaust vergeben, der mit 15.000 € dotiert ist.
Für die Bewerbungen ist das auf der Simon-Wiesenthal-Preis-Website veröffentlichte Online-Bewerbungsformular zu verwenden. Beilagen sind elektronisch hochzuladen.
In der Bewerbung sind die Gründe anzuführen, die den/die Kandidat*in als Preisträger*in geeignet erscheinen lassen und die Verdienste im Sinne der Ausschreibung darzulegen.
Auf dem Bewerbungsformular sind alle Informationen anzugeben, die der Nationalfonds benötigt, um
- sicherzustellen, dass der/die Bewerber*in die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt;
- die Arbeit des eingereichten Engagements in Bezug auf die Zielsetzungen des Preises zu prüfen.